Ab 1. Juli 2026 — Regelleistung in der Apotheke

Telemedizin in der Apotheke wird Realität.

Eine Kabine, die funktioniert. Ein Raum, der passt. Abrechnungsfertig ab Tag eins.

Red Dot Winner 2026 Medical Devices & Technology Design
KUNESA seit 1912 110+ Jahre Apotheken­einrichtung
Mit der Maus drehen — auf dem Smartphone mit dem Finger
Was Telemedizin in der Apotheke ausmacht

Die Apotheke schafft den Rahmen.

Die Apotheke wird zur ersten Anlaufstelle für ärztliche Beratung im Quartier — wohnortnah, niedrigschwellig, schnell. Sie ersetzt keinen Arzt und übernimmt keine Diagnose. Sie öffnet den Zugang: zur Videosprechstunde, zum eRezept, zur Versorgung für alle.

1. Juli 2026
Start der Regelleistung
3
Sonderkennzeichen für die Abrechnung
bis 30 €
GKV-Pauschale je Vorgang (Jahr 1)

Zwei Leistungen, die Sie abrechnen können

  • Assistierte Inanspruchnahme einer Videosprechstunde — die Apotheke stellt Beratungsraum, Technik und Begleitung durch pharmazeutisches Personal zur Verfügung.
  • Strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren nach BMV-Ä — gleicher Fragebogen wie unter 116117. Die Apotheke begleitet die Ersteinschätzung, der Arzt entscheidet.

Beide Leistungen können einzeln oder kombiniert abgerechnet werden. Drei Sonderkennzeichen sind dafür eingeführt:

  • Strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren — Sonderkennzeichen 19816313
  • Videosprechstunde — Sonderkennzeichen 19816336
  • Ersteinschätzung + Videosprechstunde — Sonderkennzeichen 19816342

Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Leistung — die Videosprechstunde selbst steht zudem allen Patient:innen offen, gesetzlich wie privat versichert.

Drei Stärken. Eine Lösung.

Versorgung, die funktioniert.

Telemedizin in der Apotheke braucht drei Dinge: eine digitale Plattform, die verbindet. Einen Raum, der zur Apotheke gehört. Und Menschen, die dabei sind.

Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen
Digital — MEDIVISE

Die Schnittstelle, die Versorgung möglich macht.

Eine offene Plattform, die zertifizierte Telemedizin, TI-Anbindung, ärztliches Netzwerk und KI-Module in einem Versorgungspfad zusammenführt.

  • Vollständige TI-Anbindung — eGK, eRezept, eAU, perspektivisch ePA
  • Etabliertes Ärztenetzwerk plus 116117-Notdienst
  • Strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren nach BMV-Ä
  • KI-gestützte Anamnese und Risikoeinschätzung
Moderne Apothekeneinrichtung mit klaren Linien
Physisch — KUNESA

Ein Raum, der zur Apotheke gehört.

Maßgeschneiderte Integrationslösungen oder vollständige Kabinen- und Raum-in-Raum-Lösungen. Aus eigener Produktion in Weiskirchen.

  • Individuelle Integration in bestehende Räume
  • Vollständige Kabinen- und Raum-in-Raum-Lösungen
  • Über 110 Jahre Apothekeneinrichtung, 1.000+ Projekte
  • Modernisierung im laufenden Betrieb
Beratungsgespräch in einer Apotheke
Mensch — gemeinsam

Telemedizin braucht jemanden, der dabei ist.

Assistierte Telemedizin lebt von Apotheker:innen und PTA. Fachlich kompetent. Täglich nah am Patienten. Vertraut.

  • Niedrigschwelliger Gesundheitsort im Quartier
  • Begleitung beim Check-in und Verständnis der Diagnose
  • Persönlicher Kontakt statt anonymer Bildschirm
  • Mehrsprachige Patientenführung systematisch integriert
Das System

Empfohlen für den Einstieg: Link X oder Link.

Die assistierte Telemedizin muss in den Räumen Ihrer Apotheke stattfinden — nur dort ist die Pauschale abrechenbar (ABDA). Genau dafür sind die schlanken Wandmodule Link X und Link ideal: Sie integrieren sich ohne Umbau in Ihre vorhandenen Betriebsräume, bringen Sie ab Tag eins in die Abrechnung und lassen sich später um ein Diagnostikmodul erweitern. Für stark frequentierte Standorte oder als sichtbaren Blickfang ist die Kabinenlösung Go eine starke Ergänzung: ein eigener, geschützter Raum, dessen Außenflächen Sie zusätzlich mit Regalen zur Warenpräsentation oder einem Präsentationsmonitor bespielen können. Ausstattung, Maße und Preise vergleichen Sie im Geschäftsmodell-Rechner.

Link – bodenstehendes Wandmodul
Stufe 01

Link / Link X

Wandmodul · B 1,10 × H 2,00 m

Go – Raum-in-Raum-Kabine
Stufe 02

Go

Raum-in-Raum · ca. 2,3 × 1,7 m

Preis auf Anfrage

Beispielbild DiagnosticsBeispielbild folgt
Stufe 03

Diagnostics

Raum-in-Raum · ca. 3,2 × 1,7 m

Preis auf Anfrage

Beispielbild Care+Beispielbild folgt
Stufe 04

Care+

Vollausstattung · ca. 3,6 × 3,0 m

Preis auf Anfrage

Wählen Sie Ihr Geschäftsmodell

Ausstattung, Maße und Preise für Link X und Link in wenigen Minuten vergleichen. Preise für die größeren Raum-in-Raum-Lösungen (Go, Diagnostics, Care+) folgen in Kürze — gerne auf Anfrage.

Zwei Wege zur Umsetzung

Passend zu Grundriss und Aufsichtspraxis.

Wir wählen mit Ihnen, was zur Apotheken-Architektur, zur Landesaufsicht und zur Apotheken-CI passt.

Individuell integrierter Versorgungsraum in der ApothekeWeg 1

Individuelle Integration

Maßgeschneidert in Ihre Räume eingebaut — wenn der Versorgungsraum bewusst Teil der Apothekenarchitektur werden soll. Material, Form und Farbe folgen Ihrer CI.

  • Nahtlos in Grundriss und Apotheken-CI
  • Höchste gestalterische Freiheit
Fertiges, eigenständiges KabinenmodellWeg 2

Fertige Modelle

Eigenständige Einheit mit professioneller Innenausstattung — sofort einsatzbereit und klar abgegrenzt. Schnell geliefert, an einem Tag aufgebaut.

  • Planungssicher und schnell
  • Für bestehende Räume — ohne Umbau einsetzbar
Versorgung für alle

Niedrigschwellig. Mehrsprachig. Sicher.

Telemedizin in der Apotheke öffnet die Versorgung für alle Patient:innen — unabhängig von Versicherungsstatus, Muttersprache oder digitaler Erfahrung. Das ist nicht nebenbei gedacht, sondern in der Plattform angelegt.

Gesetzlich und privat versichert.

Die Videosprechstunde steht allen Patient:innen offen — gesetzlich wie privat versichert. Die GKV-Pauschale nach Schiedsspruch greift für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen; private Patient:innen rechnen die ärztliche Leistung über ihre üblichen Wege ab. Der Versorgungsraum in Ihrer Apotheke macht keinen Unterschied.

Sprachbarriere überwinden.

Die MEDIVISE-Plattform bringt schon heute eine mehrsprachige Zugangs-App und einen mehrsprachigen Fragekatalog für die Ersteinschätzung mit. KI-gestützte Echtzeit-Übersetzung in der Videosprechstunde ist in Vorbereitung — perspektivisch werden Patient:innen und Ärzt:innen in ihrer jeweiligen Muttersprache miteinander sprechen können.

Datenschutz auf höchstem Niveau.

Die Patientendaten laufen über die Telematikinfrastruktur (TI) — verschlüsselt, gesetzlich geregelt, von der gematik geprüft. Das System ist schallgeschützt und abgeschirmt, sodass Gespräche privat bleiben. Identifikation per elektronischer Gesundheitskarte. DSGVO- und Patientendatenschutz-konform.

Heute schon an morgen denken

Wir bauen keinen Raum für nur eine Leistung.

Wir bauen einen Raum, der mit Ihrer Apotheke wächst. Mit der Apothekenreform (ApoVWG) vom 22. Mai 2026 hat der Gesetzgeber das Leistungsspektrum der Apotheke massiv erweitert — Ihr Versorgungsraum ist die Plattform für all das.

01
Heute

Beratung und Videosprechstunde

Was § 129 Abs. 5h SGB V ab 1. Juli 2026 als Regelleistung möglich macht: assistierte Videosprechstunde und strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren. Erste Erlösquelle aus GKV-Pauschale.

02
Morgen

Impfen, Testen, Diagnostik

Die Apothekenreform (ApoVWG) öffnet neue Leistungen: Impfungen, Schnelltests, venöse Blutentnahmen und neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Prävention. Der Versorgungsraum bietet den geschützten Rahmen dafür — modular nachrüstbar.

03
Übermorgen

Gesundheitsknotenpunkt im Quartier

Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes, Rauchentwöhnung, Vernetzung mit Praxen und Pflege. Die Apotheke wird zur strukturellen Säule der Versorgung — vorbereitet durch die modulare Architektur.

Gemeinsam schließen MEDIVISE und KUNESA die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Versorgung.

Was Sie konkret anbieten

Was passiert in des Systems?

Drei Bereiche, modular kombinierbar. Sie entscheiden, was zu Ihrer Apotheke, Ihrem Standort und Ihrer Aufsichtspraxis passt.

Beratung & Videosprechstunde

Das Kerngeschäft des Systems — abrechnungsfähig nach § 129 Abs. 5h SGB V ab 1. Juli 2026.

  • Assistierte Videosprechstunde mit Arzt aus dem MEDIVISE-Netzwerk
  • Strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren
  • eRezept-Ausstellung direkt im Anschluss
  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeit) bei Bedarf
  • Überweisung an Fachärzt:innen
  • Mehrsprachige Patientenführung (DE / EN / TR / AR …)

Diagnostik

Validierte, zertifizierte Geräte — direkt über die MEDIVISE-Schnittstelle eingebunden. Wählbar je nach Modul und Bedarf:

  • Blutdruckmessgerät (digital)
  • Pulsoximeter
  • Kontaktloses Thermometer
  • EKG-Gerät (6-Kanal) KI
  • Digitales Stethoskop KI
  • Otoskop / Dermatoskop mit Kamera KI
  • Medizinische Waage mit BMI
  • Point-of-Care Schnelltest (z. B. CRP)

KI = Auswertung wird ärztlich KI-unterstützt. Weitere Geräte je nach gesetzlicher Entwicklung integrierbar.

Weitere Leistungen

Mit der Apothekenreform (ApoVWG) ab 22. Mai 2026 wachsen Ihre Möglichkeiten — der Versorgungsraum bietet den geschützten Rahmen.

  • Impfungen (gemäß landesrechtlicher Regelung)
  • Schnelltests (z. B. Grippe, Streptokokken)
  • Venöse Blutentnahmen (gemäß ApoVWG)
  • Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
  • Präventionschecks (Herz-Kreislauf, Diabetes)
  • Raucherentwöhnung & Beratung
  • Vernetzung mit Praxen und Pflege

Welche Leistung wann zulässig ist, hängt von landesrechtlichen Regelungen ab — wir prüfen das mit Ihnen im Beratungsgespräch.

Patient Journey

Ein lückenloser Prozess vom Symptom zur Verordnung.

Sieben Schritte, ein durchgängiger Weg: vom ersten Anliegen bis zum eRezept. Gesetzlich wie privat versichert — der Ablauf in Ihrer Apotheke bleibt identisch.

Patient Journey: Sieben Schritte von Symptom über digitale Anmeldung, VSDM-Abgleich und telemedizinische Sprechstunde bis zur digitalen Verordnung in Ihrer Apotheke. Zum Vergrößern anklicken.
Die Wahl der Apotheke ist gesetzlich frei — Patient:innen entscheiden selbst, wo sie ihr Rezept einlösen.

Versicherungsstatus: was sich (nicht) ändert.

Für Sie als Apotheke läuft der Prozess in beiden Fällen identisch ab. Der Unterschied liegt allein auf der ärztlichen Abrechnungsseite — die MEDIVISE-Plattform regelt das automatisch.

Gesetzlich versichert (GKV)

Pauschalvergütung nach Schiedsspruch

Ärztliche Leistung über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Apothekenseitige Leistung über eines der drei Sonderkennzeichen (7 € oder 30 €). Umsatzsteuerfrei.

Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die assistierte Telemedizin-Leistung in der Apotheke. Keine Zuzahlung erforderlich.

Privat versichert (PKV / Beihilfe / Selbstzahler)

Ärztliche Abrechnung nach GOÄ

Die ärztliche Leistung wird nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet — direkt zwischen Patient:in und Plattform/Arzt. Die Erstattung erfolgt über PKV oder Beihilfe nach den üblichen Wegen.

Ihre apothekenseitige Begleitung ist im Einzelfall ergänzend mit dem Patienten abrechenbar — Details klären wir mit Ihnen im Beratungsgespräch.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Was Ihre Apotheke davon hat.

Telemedizin in der Apotheke ist mehr als eine neue Leistung — sie stärkt Ihre Position, Ihr Team und Ihre Zukunftsfähigkeit. Neun konkrete Vorteile.

Echte Versorgung

Sie bieten Zugang zur modernsten verfügbaren Medizin und schaffen Mehrwerte für Versicherte und die Gesellschaft.

Höhere Kundenfrequenz

Generieren Sie neue Zielgruppen und stärken Sie Ihre Rolle als Gesundheitsanbieter im Quartier.

Effiziente Flächennutzung

Bestehende Räume werden um medizinische Angebote ergänzt — auf Wunsch ganz ohne Umbaumaßnahmen.

Kurze Wege zur Gesundheit

Versorgung wird in den Alltag integriert — für Laufkundschaft wie Mitarbeitende. Ausfallzeiten werden reduziert.

Wettbewerbsvorteil durch Innovation

Sie positionieren sich sichtbar als Vorreiter moderner Versorgung in Ihrer Region.

Investition in die Zukunft

Ein zukunftssicheres, skalierbares Konzept, das regionale Versorgung stärkt und mit neuen Aufgaben wächst.

Gesetzeskonformität

Sowohl hinsichtlich der Regelungen des Bundesmantelvertrags und des SGB V als auch der jeweiligen Berufs- und Betriebsordnungen.

Umsatzpotenziale

Sie erschließen zusätzliche Erträge durch Telemedizin und digitale Serviceangebote vor Ort.

Steuerung

Sie führen Patient:innen sicher durch die Versorgung — als zentrale Anlaufstelle zwischen Arzt und Apotheke.

Ihr Geschäftsmodell durchgerechnet

Was bringt Telemedizin Ihrer Apotheke?

Rechnen Sie vorab durch, sehen Sie Modelle und Preise, vergleichen Sie Leasing- und Mietkauf-Optionen. Für die individuelle Einordnung sind wir jederzeit gern persönlich für Sie da.

Moderne Apotheken-Innenarchitektur Foto-Platzhalter · ersetzbar
Referenz

Apotheke Deiker Höfe, Düsseldorf.

„Wir haben das Konzept, das zeigt, wie moderne Pharmazie heute aussehen kann."

Vildane Idrizi-Sinani Inhaberin, Apotheke Deiker Höfe

Die Apotheke vereint mehrere eigenständige Investitionen zu einem schlüssigen Gesamtkonzept. Die Telemedizin ist Teil davon — daneben weitere Bausteine, die das Bild der „Apotheke der Zukunft" prägen:

Digitaler Workflow

Nahtlose digitale Prozesse — eigenständige Investition der Apotheke.

Verfügbarkeit

Breiter Lagerbestand vor Ort. Klassische Apothekenkompetenz.

New Health

Integrierte Telemedizin (MEDIVISE × KUNESA) und Präventivmedizin.

Menschlichkeit

Trotz High-Tech bleibt die persönliche Beratung im Fokus.

Lassen Sie uns Ihre Apotheke ansehen.

In einem unverbindlichen Vor-Ort-Termin schauen wir uns Ihre Räumlichkeiten an, sprechen mit Ihrem Team und stimmen die Lösung mit Ihrer Aufsicht ab — bevor irgendetwas gebaut wird.

Die wichtigsten Fragen

Was Apotheker:innen wirklich wissen wollen.

Klar beantwortet, mit verlinkten Originalquellen zum Nachlesen — damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Die ABDA hat im Juni 2026 einen Leitfaden veröffentlicht — unsere Lösung erfüllt alle Anforderungen ab Werk.

Anforderungen an den Raum:

  • Weder Mithören noch Einsehen ist möglich → unsere schallgedämmten Module (Go, Diagnostics, Care+) erfüllen das konstruktiv. Bei Link erreichen wir das über die Akustikplatten und die Positionierung.
  • Datenschutz, Datensicherheit, Privatsphäre sind gewährleistet.

Anforderungen an die Technik:

  • Versicherte sind während der Videosprechstunde allein im Raum und bedienen die Technik selbstständig → unser geführter Self-Service-Eintritt und das Anamneseterminal sind genau dafür gebaut.
  • Der Telemedizin-Computer muss außerhalb des regulären Apothekennetzwerks betrieben werden (separates WLAN oder Netzwerksegment) → wir liefern eine eigenständige, abgeschottete Netzwerk-Lösung.
  • Browser und Betriebssystem sind so konfiguriert, dass nur die Videosprechstunde nutzbar ist, USB-Ports gesperrt, Firewall aktiv, Virenschutz aktuell → das ist Teil unserer Plattform-Konfiguration.
  • Patient:innen können keine Einstellungen verändern → unsere Kiosk-Mode-Konfiguration verhindert das systemisch.

Mit anderen Worten: Sie müssen sich nicht in die ABDA-Anforderungen einarbeiten. Unsere Lösung ist ABDA-konform ab Werk. Den Leitfaden im Detail liefern wir auf Anfrage mit.

Eine neue Einnahmequelle und ein neuer Versorgungsbeitrag — in einem. Ab 1. Juli 2026 dürfen Apotheken zwei Leistungen abrechnen: die assistierte Inanspruchnahme einer Videosprechstunde mit einer Arztpraxis und ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren nach BMV-Ä. Einzeln oder kombiniert. Drei neue Sonderkennzeichen sind dafür eingeführt.

Das Schöne daran: Sie übernehmen nicht die ärztliche Behandlung, sondern schaffen den Rahmen — Raum, Technik, Begleitung. Den Rest macht der Arzt. Sie öffnen damit Ihre Apotheke für eine neue Patientengruppe und werden zur ersten Anlaufstelle, wenn es schnell gehen muss.

Ihr Team macht, was es am besten kann — und keinen Schritt mehr. Gemäß § 129 Abs. 5h SGB V erbringen PTA und Apotheker:innen einfache Routineaufgaben rund um die Videosprechstunde: Beratung, Anleitung, Begleitung. Keine neue Qualifikation nötig, kein zusätzliches Personal — das vorhandene Apothekenteam reicht aus.

Die ärztliche Diagnose und Therapie bleibt beim Arzt. Es gilt der Arztvorbehalt. Sie werden nicht zur Praxis — Sie ergänzen sie um den Ort, an dem die Versorgung tatsächlich stattfindet: vor der Tür der Patient:innen.

So einfach wie pharmazeutische Dienstleistungen — über bekannte Wege direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen. Drei neue Sonderkennzeichen machen die Abrechnung sauber zuordenbar. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand.

Die drei Sonderkennzeichen im ersten Einführungsjahr:

  • Kennzeichen 1 — Videosprechstunde: Die Apotheke stellt Technik und Raum bereit. 30,00 €
  • Kennzeichen 2 — Nur Ersteinschätzung: Das Verfahren wird abgebrochen (z. B. bei einem Notfall), keine Videosprechstunde findet statt. 7,00 €
  • Kennzeichen 3 — Kombination aus beidem: Erst erfolgt die Einschätzung, direkt danach die Videosprechstunde. 30,00 € (Gesamtpauschale)

Die Beträge sind umsatzsteuerfrei. Die Pauschalen für die Videosprechstunde (Kennzeichen 1 und 3) sinken in den Folgejahren schrittweise auf 21,50 € ab dem 4. Jahr. Kennzeichen 2 bleibt konstant bei 7,00 €.

Voraussetzung ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) inklusive eGK-Lesegerät — die wir komplett mitbringen. Sie ist Teil der MEDIVISE-Plattform. Sie müssen sich um nichts kümmern, was Sie nicht schon kennen.

Genau dort, wo es zu Ihrer Apotheke passt. Über 110 Jahre Erfahrung mit Apothekeneinrichtung machen KUNESA flexibel: Bei knapper Fläche wird der Versorgungsraum als maßgeschneiderte Integrationslösung in das bestehende Layout eingebaut. Bei eigenen Räumlichkeiten oder Platzreserven kommt eine vollständige Kabinen- oder Raum-in-Raum-Lösung hinzu.

Das Aufsichtsrecht ist Landessache — die Praxis variiert zwischen den Bundesländern. Gut für Sie: Wir stimmen die Umsetzung im Vorfeld mit Ihrer Aufsicht ab, bevor gebaut wird. Sie bekommen also keinen Raum geliefert, sondern eine durchdachte Lösung mit grünem Licht.

Sie nicht — und das ist gut so. Die ärztliche Behandlung findet zwischen Arzt und Patient statt; der Behandlungsvertrag besteht zwischen diesen beiden. Die Apotheke ist nicht in die ärztliche Behandlung eingebunden und haftet nicht für ärztliche Behandlungsfehler.

Sie verantworten, was ohnehin in Ihrer Hand liegt: die ordnungsgemäße Bereitstellung der Technik, die Wahrung der Vertraulichkeit, die korrekte Begleitung des Workflows. Genau das, was Sie als Apotheker:in jeden Tag schon professionell tun.

Ja. Wer in Ihrer Apotheke die Videosprechstunde wahrgenommen hat, darf das anschließende eRezept direkt bei Ihnen einlösen. Der Weg ist kurz, der Kontakt besteht bereits, das Vertrauen ist da.

Wichtig zu wissen: Die freie Apothekenwahl bleibt selbstverständlich bestehen. Patient:innen entscheiden selbst — eine Kopplung wäre apothekenrechtlich nicht zulässig und auch nicht nötig. In der Praxis spielt das für Sie keine große Rolle: Wer Beratung sucht und Beratung erhält, bleibt.

Ihr Mehrwert ist doppelt: die GKV-Vergütung für die Telemedizin-Leistung plus die natürliche Stärkung Ihres Apothekenstandorts durch Folgegeschäft und neue Kund:innenkontakte.

Die Lösung passt zu Ihrem Budget, nicht umgekehrt. Die Investition richtet sich nach der gewählten Konfiguration — vom kompakten Wandmodul Link bis zur vollständigen Care+-Variante mit Liege und Assistenz. Pauschale Preisangaben wären unseriös, deshalb kalkulieren wir projektbezogen.

Mietkauf und Leasing sind möglich. Für Mietkauf und Leasing arbeiten wir mit auf Heilberufe spezialisierten Finanzierungspartnern zusammen. Die monatliche Rate lässt sich häufig so gestalten, dass sie unter dem monatlichen Telemedizin-Erlös liegt — Ihre Investition trägt sich dann potenziell selbst.

So kurz wie möglich, so präzise wie nötig — und immer im laufenden Betrieb. Über 110 Jahre KUNESA-Erfahrung mit Apothekeneinrichtungen heißen: Wir wissen, wie man modernisiert, ohne dass die Apotheke schließen muss.

  • Standardmodule (Link, Go): Lieferung binnen 2–4 Wochen ab Auftragsbestätigung. Aufbau in einem Tag vor Ort.
  • Diagnostics & Care+: Lieferung in 4–8 Wochen, abhängig von Konfiguration und Diagnostikgeräten.
  • Individuelle Integrationen: Laufzeit je nach Projekt — wir nennen Ihnen Zeitfenster in der Angebotsphase.

Die Synchronisation mit der MEDIVISE-Technikinstallation wird pro Projekt geplant. Sie verlieren keinen Öffnungstag.

Sie investieren auf einer soliden Grundlage. Die rechtliche Verankerung liegt im SGB V (§ 129 Abs. 5h), der Schiedsspruch vom 16.04.2026 legt die Vergütung für mindestens vier Jahre fest. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch — das ist Regelversorgung, kein Pilotprojekt.

Und die Richtung stimmt: Mit der Apothekenreform (ApoVWG) vom 22. Mai 2026 hat der Bundestag das Leistungsspektrum der Apotheke deutlich erweitert — Impfungen, Schnelltests, venöse Blutentnahmen, neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Prävention. Die Politik baut die Rolle der Apotheke aktiv aus, nicht ab.

Ihr Versorgungsraum ist zukunftssicher modular aufgebaut: Was an neuen Leistungen kommt — vom Impfen über die Diagnostik bis zur Früherkennung — lässt sich nachrüsten, ohne dass Sie neu bauen müssten.

Ja — und genau dafür ist der Versorgungsraum gebaut. Sie investieren nicht in eine Einzellösung für eine einzige Leistung, sondern in eine skalierbare Infrastruktur. Was heute die Videosprechstunde ist, wird morgen um Impfungen, Tests und Diagnostik erweitert.

Die Apothekenreform (ApoVWG) macht das konkret: Apotheken dürfen künftig impfen, Schnelltests und venöse Blutentnahmen durchführen, neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes anbieten sowie zur Rauchentwöhnung beraten. Ein geschützter, ausgestatteter Raum ist für viele dieser Leistungen die Grundvoraussetzung.

Modulare Bauweise heißt: Sie rüsten nach, statt neu zu bauen. Ihr Raum wächst mit den Aufgaben, die der Gesetzgeber der Apotheke überträgt — und das werden in den kommenden Jahren mehr, nicht weniger.

Ja — und genau das macht den Unterschied. Die Videosprechstunde steht allen Patient:innen offen, ob gesetzlich oder privat versichert. Für Sie als Apotheke ändert sich nichts: Sie stellen Raum, Technik und Begleitung, der ärztliche Teil läuft über die MEDIVISE-Plattform.

Auf der ärztlichen Abrechnungsseite gilt für GKV-Versicherte die Pauschalvergütung nach Schiedsspruch (siehe Sonderkennzeichen oben). Privatpatient:innen rechnen über ihren üblichen Weg ab (PKV, Beihilfe oder Selbstzahler nach GOÄ). Ihre apothekenseitige Begleitung ist über die GKV-Sonderkennzeichen abgedeckt — bei Privatpatient:innen ist eine ergänzende Abrechnung im Einzelfall mit dem Patienten möglich.

Praktisch heißt das: Sie öffnen Ihre Apotheke für eine breitere Patientengruppe — und werden zum Gesundheits-Anlaufpunkt für alle in Ihrem Quartier.

Sicherer geht nicht — die Datenverarbeitung läuft auf den höchsten Standards des deutschen Gesundheitssystems. Drei Säulen tragen den Schutz:

  • Telematikinfrastruktur (TI): Identifikation per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), verschlüsselte Übertragung, gematik-geprüfte Komponenten. eRezept, eAU und perspektivisch ePA laufen über die regulierten TI-Fachanwendungen.
  • Räumliche Vertraulichkeit: Das System ist schallgeschützt und abgeschirmt, sodass Gespräche privat bleiben — auch bei laufendem Apothekenbetrieb. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist baulich gewährleistet.
  • DSGVO und Patientendatenschutz: Verschlüsselte Datenverarbeitung, datensparsame Architektur, klar geregelte Verantwortlichkeiten zwischen Apotheke, Plattformanbieter und ärztlicher Leistungserbringung.

Und gut für Sie: Sie sind nicht datenverarbeitende Stelle für die medizinischen Inhalte. Sie verantworten die Technik und die Vertraulichkeit vor Ort — den Rest übernehmen die TI und die ärztliche Leistungserbringung.

Dann werden sie trotzdem versorgt — und Ihre Apotheke ist die, die das möglich macht. Schon heute steht eine mehrsprachige Zugangs-App bereit: Patient:innen werden in ihrer Muttersprache durch die digitale Anmeldung und die Ersteinschätzung geführt. Der medizinische Fragekatalog ist mehrsprachig hinterlegt.

Perspektivisch kommt KI-gestützte Echtzeit-Übersetzung in der Videosprechstunde selbst hinzu — Patient:in und Ärzt:in sprechen dann jeweils in ihrer Muttersprache. Das adressiert eine Versorgungslücke, die heute viele Menschen mit fremdsprachlichem Hintergrund direkt in die Notaufnahme treibt.

Für Sie heißt das: Sie öffnen Ihre Apotheke für eine bislang unterversorgte Patientengruppe — ohne selbst sprachlich vermitteln zu müssen. Ein klarer Versorgungsvorteil im Quartier.

Ja — das unterstützende Personal muss in den Ablauf eingewiesen sein. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel über das Qualitätsmanagementsystem (QMS) Ihrer Apotheke. Bei der Inbetriebnahme weisen wir Ihr Team ein.

Voraussetzung für die Abrechnung ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung bzw. die Meldung im Apothekenverzeichnis. Erst danach können die Sonderkennzeichen (19816313, 19816336, 19816342) abgerechnet werden.

Die Abrechnung erfolgt zunächst per Sonderbeleg; spätestens ab dem 1. März 2027 wird sie elektronisch (mit SMC-B-Signatur). Die Pauschale ist umsatzsteuerfrei. Privatversicherte zahlen in der Apotheke und reichen den Beleg bei ihrer Versicherung ein.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die ABDA stellen vollständige Arbeitsmaterialien zur assistierten Telemedizin bereit (Stand Juni 2026). Das Wichtigste in Kürze — die Originaldokumente sind verlinkt:

  • Infoflyer: kompakter Überblick — was aTM ist, wer sie nutzen kann, Voraussetzungen und Pauschalen.
  • Technikleitfaden: benötigte Ausstattung (PC, Kamera, Mikrofon, stabiles Internet) sowie Datenschutz/IT-Sicherheit — eigenes Netzsegment, Webseiten-Whitelist, gesperrte USB-Ports, Löschung aller Spuren nach jeder Nutzung. Genau das liefert unsere Lösung ab Werk.
  • Abrechnungsleitfaden: Pauschalenstaffel, Sonderkennzeichen und der Weg vom Sonderbeleg zur elektronischen Abrechnung.
  • Vereinbarung: das Formular, das Apotheke und Patient:in unterschreiben (verbleibt 4 Jahre in der Apotheke).
  • Arbeitshilfen & Beitritt: weitere Hilfen für das Apothekenpersonal sowie die Meldung zum Apothekenverzeichnis und der Beitritt zum Rahmenvertrag.
Klartext

Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich entscheiden.

Keine Absichtserklärungen. Klare Punkte, die jede:r Apotheker:in im Kopf hat.

Aufsichtsrecht ist Landessache.

Die Apothekenaufsichten in den Bundesländern haben Spielraum bei der Umsetzung. Wir helfen Ihnen, die Lösung im Vorfeld mit Ihrer Aufsicht abzustimmen — bevor gebaut wird.

Sie haften nicht für die Behandlung.

Die ärztliche Behandlung findet zwischen Arzt und Patient statt. Die Apotheke ist in die ärztliche Behandlung nicht eingebunden und haftet nicht für ärztliche Behandlungsfehler.

30 Euro sind nicht das Geschäftsmodell.

Die 30 Euro pro Leistung sind die GKV-Pauschale. Der eigentliche Mehrwert liegt in Ihrer Position als Gesundheits-Anlaufpunkt im Quartier — sichtbarer, relevanter, näher an den Menschen. Was Patient:innen mit ihrem eRezept tun, entscheiden sie selbst.

Alle Details stehen in den FAQ.

Von Raum- und Technikvorgaben über Abrechnung und Sonderkennzeichen bis zu den offiziellen DAV-/ABDA-Unterlagen: In unseren häufigen Fragen finden Sie alle relevanten Infos — klar erklärt und mit verlinkten Originalquellen zum Nachlesen.

Über die Partnerschaft

Zwei Unternehmen, ein Ziel: Gesundheitsversorgung für alle.

Zwei eigenständige Unternehmen, ein gemeinsames Anliegen — Versorgung wohnortnah, niedrigschwellig und für jeden zugänglich.

Digital · Berlin

MEDIVISE Healthcare GmbH

„Your Health. We Care."

Die MEDIVISE-Plattform bringt moderne Gesundheitsversorgung dorthin, wo Menschen leben und arbeiten — und macht ärztliche Beratung damit überall und jederzeit verfügbar.

Vertrauen aus Erfahrung

Die Initiatoren von MEDIVISE waren maßgeblich an der Entwicklung und Einführung des eRezeptes in Deutschland beteiligt. Heute ist die Plattform mehrfach ausgezeichnet — Red Dot Winner 2026 (Medical Devices and Technology Design) und TOP 100 Top-Innovator 2026.

  • TI-Anbindung, eGK-Logik, eRezept, eAU, perspektivisch ePA
  • Zertifizierte Plattform mit etabliertem Ärztenetzwerk
  • KI-gestützte Anamnese und Risikoeinschätzung
  • Mehrsprachige Patientenführung

MEDIVISE Healthcare GmbH
Torstraße 85, 10119 Berlin
AG Berlin Charlottenburg, HRB 260886 B
www.medivise.de

Physisch · Weiskirchen

KUNESA GmbH

„We Build Your Access to Health."

Seit 1912 in vierter Generation Inneneinrichter, Möbeltischler und Produktgestalter. Apothekeneinrichtung ist Kernkompetenz — mit über 1.000 realisierten Projekten und durchgängiger Innovationshistorie im deutschen Apothekenmarkt. KUNESA baut die Räume, die Versorgung möglich machen.

  • Über 110 Jahre Apotheken-Einrichtungserfahrung
  • Eigene Produktion in Holz, Metall, Kunststoff
  • 4.500 m² Produktionsfläche, 45+ Mitarbeitende
  • Im Saarland zu Hause, in der Welt unterwegs

KUNESA GmbH
Trierer Straße 44, 66709 Weiskirchen
AG Saarbrücken, HRB 63573 Merzig
www.kunesa.com

MEDIVISE × KUNESA

Gemeinsam schließen wir die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Versorgung.

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Online oder telefonisch — wir melden uns schnellstmöglich persönlich bei Ihnen.

Telefonisch

Mo–Fr, 8–17 Uhr.

KUNESA: +49 6876 706-0

MEDIVISE: +49 30 921083000

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Die nächsten Termine veröffentlichen wir in Kürze. Bei Interesse füllen Sie das Kontaktformular aus und tragen bei NachrichtWebinar Apotheke" ein — wir informieren Sie, sobald neue Termine feststehen.

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